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Konstanzprüfungen an Röntgeneinrichtungen gemäß der DIN 6868-5 (2D)

Die Norm beschreibt die Prüfpositionen als auch die Mindestanforderungen an digitale als auch analoge Röntgeneinrichtungen. Konzeptionell zerfällt die Qualitätssicherung beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur Anwendung am Menschen in Abnahme- und Konstanzprüfung.
Die Abnahmeprüfung wird durch den Lieferanten bzw. die Firma besorgt, die die Röntgeneinrichtung installiert. Die Konstanzprüfung dagegen ist Sache des Anwenders.
Röntgeneinrichtungen sind monatlich einer Konstanzprüfung zu unterziehen.