LEITFADEN "ZAHNÄRZTLICHES RÖNTGEN"
INHALT
- Aufnahme, Modifikation oder Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung in einer Zahnarztpraxis
- Anzeige einer Röntgeneinrichtung (Standard) oder bei Neugründung einer Praxis
- Anzeige einer Röntgeneinrichtung bei Übernahme einer Praxis
- Anzeige einer Röntgeneinrichtung bei Betrieb in einem Praxenverbund bzw. MVZ
- Anzeige einer Röntgeneinrichtung bei gemeinsamem Betrieb mit einem Strahlenschutzverantwortlichen aus einer anderen zahnärztlichen Praxis oder aus einer Praxis einer anderen medizinischen Fachdisziplin
- Anzeige einer wesentlichen Änderung
- Stilllegungsanzeige
- Laufender Betrieb einer Röntgeneinrichtung in einer Zahnarztpraxis
- Zuständigkeiten und erforderliche Qualifikationen
- Strahlenschutzverantwortlicher
- Strahlenschutzbeauftragter
- Technische Durchführung durch Praxismitarbeiter
- Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
- Organisation des Strahlenschutzes und Dokumentation
- Qualitätssicherung und Zusammenarbeit mit der Zahnärztlichen Stelle
- Einweisung und Unterweisung
- Regelwerke im Strahlenschutz
- Formulare und Links
Verwendete Abkürzungen in allen Dokumenten:
Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen unterliegt in Deutschland gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere zählen hierzu das Strahlenschutzgesetz sowie die Strahlenschutzverordnung.