LEITFADEN "ZAHNÄRZTLICHES RÖNTGEN"

INHALT

  1. Aufnahme, Modifikation oder Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung in einer Zahnarztpraxis
    1. Anzeige einer Röntgeneinrichtung (Standard) oder bei Neugründung einer Praxis
    2. Anzeige einer Röntgeneinrichtung bei Übernahme einer Praxis
    3. Anzeige einer Röntgeneinrichtung bei Betrieb in einem Praxenverbund bzw. MVZ
    4. Anzeige einer Röntgeneinrichtung bei gemeinsamem Betrieb mit einem Strahlenschutzverantwortlichen aus einer anderen zahnärztlichen Praxis oder aus einer Praxis einer anderen medizinischen Fachdisziplin
    5. Anzeige einer wesentlichen Änderung
    6. Stilllegungsanzeige
  2. Laufender Betrieb einer Röntgeneinrichtung in einer Zahnarztpraxis
    1. Zuständigkeiten und erforderliche Qualifikationen
      1. Strahlenschutzverantwortlicher
      2. Strahlenschutzbeauftragter
      3. Technische Durchführung durch Praxismitarbeiter
      4. Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
    2. Organisation des Strahlenschutzes und Dokumentation
    3. Qualitätssicherung und Zusammenarbeit mit der Zahnärztlichen Stelle
    4. Einweisung und Unterweisung
    5. Regelwerke im Strahlenschutz
  3. Formulare und Links

Verwendete Abkürzungen in allen Dokumenten:

Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen unterliegt in Deutschland gesetzlichen Vorgaben. Insbesondere zählen hierzu das Strahlenschutzgesetz sowie die Strahlenschutzverordnung.